Neue Pflicht ab 2,5 Tonnen, wer jetzt genau hinschauen muss
Bisher war die Sache klar: Wer mit einem Lieferwagen unter 3,5 Tonnen unterwegs war, brauchte sich um die Fahrtenschreiberpflicht keine Gedanken zu machen. Seit dem 1. Juli 2026 hat sich das geändert, zumindest für einen Teil der Fahrten.
Neu gilt die Pflicht bereits ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, inklusive Anhänger. Betroffene Fahrzeuge brauchen einen intelligenten Tachographen der zweiten Generation, Version 2.