Eigenmietwert fällt weg – gewinnt die Immobiliengesellschaft an Bedeutung?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts per 2029 verändert die Besteuerung von Immobilien grundlegend. Während selbstgenutztes Wohneigentum künftig nicht mehr als Einkommen besteuert wird, werden gleichzeitig zentrale Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt, insbesondere beim Schuldzinsenabzug und bei den Unterhaltskosten.

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